Geschäftsentwicklung
Grundzüge des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Grundzüge des Vergütungssystems sowie die Angaben zu den Bezügen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2008/09 haben wir im Vergütungsbericht zusammengefasst. Er berücksichtigt die Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes.
Für seine Tätigkeit erhält der Vorstand eine Gesamtvergütung, die in eine fixe und eine variable Komponente eingeteilt ist. Die Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht dargestellt. Dieser ist Teil des veröffentlichten Corporate Governance Berichts und Bestandteil des zusammengefassten Konzernlageberichts. Auf eine zusätzliche Darstellung an dieser Stelle konnte daher verzichtet werden.

