Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals und Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Das Grundkapital der Gesellschaft betrug zum Bilanzstichtag 30. September 2009 insgesamt 168,72 Mio Euro, eingeteilt in 65,9 Mio auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 2,56 Euro je Stückaktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung der MVV Energie AG. Die Stadt Mannheim hielt zum Bilanzstichtag mittelbar 50,1% der Anteile der MVV Energie AG. Die RheinEnergie AG, Köln, hat ihre unmittelbare Beteiligung im Oktober 2008 durch Zukauf an der Börse um 0,2 auf 16,3% erhöht. Die EnBW AG, Karlsruhe, hält weiterhin unmittelbar 15,1% der Aktien. Die übrigen 18,5 % der Aktien befanden sich zum Bilanzstichtag in Streubesitz.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bestehen nicht. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren ebenfalls nicht. Eine Stimmrechtskontrolle im Sinne von § 289 Abs. 4 Nr. 5 und § 315 Abs. 4 Nr. 5 HGB findet nicht statt.

