Gesetzliche Risiken
Die gesetzlichen Risiken untergliedern sich in rechtliche Risiken und Regulierungsrisiken.
Unter rechtlichen Risiken subsumieren wir Risiken, die durch Gerichtsprozesse, Lieferverpflichtungen oder durch Produkthaftung zustande kommen. Weiterhin sind auch die Risiken enthalten, die aus fehlerhaften oder nicht durchsetzbaren Verträgen entstehen. Solche Risiken werden zentral durch die Konzernrechtsabteilung begrenzt, der auch die inhaltlich korrekte Abfassung von Verträgen und, wenn notwendig, die Prozessführung obliegt.
Unter Regulierungsrisiken werden kartell-, patent-, bilanz- und steuerrechtliche Risiken, Genehmigungsverfahren, gesetzliche Auflagen, Auflagen im öffentlich-rechtlichen Bereich und Umweltschutzbestimmungen verstanden. Das bislang größte Regulierungsrisiko bestand in der Absenkung der Netzentgelte durch die Anreizregulierung, die zum 1. Januar 2009 begann. Mit den Genehmigungen durch die Regulierungsbehörden in 2009 stehen nun die Erlösobergrenzen für Strom- und Gasnetze für die gesamte erste Regulierungsperiode bis 2012 beziehungsweise 2013 im Wesentlichen fest. Jedoch könnten Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen der Anreizregulierungsverordnung zur weiteren Verminderung der zukünftigen Netzentgelterlöse führen.
Um weiteren künftigen Regulierungsrisiken frühzeitig und adäquat begegnen zu können, prüfen wir kontinuierlich die energiewirtschaftlichen Entwicklungen. Weiterhin sind wir im energiepolitischen Meinungsbildungsprozess aktiv.

