Währungsumrechnung
Bei den einbezogenen Gesellschaften werden Transaktionen in fremder Währung zu dem zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls geltenden Kassakurses erfasst. An jedem Bilanzstichtag erfolgt für monetäre Vermögenswerte und Schulden, deren Wert in einer Fremdwährung angegeben wird, die Währungsumrechnung zum Stichtagskurs. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig war. Daraus resultierende Kursgewinne und -verluste werden unmittelbar ergebniswirksam unter den Positionen sonstige betriebliche Erträge beziehungsweise sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst.
Die Jahresabschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro (Berichtswährung des Konzerns) umgerechnet. Die funktionale Währung ist bei allen betroffenen Gesellschaften die jeweilige Landeswährung, da sie ihre Geschäfte als finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch selbstständige Teileinheiten des Konzerns in ihrer Landeswährung betreiben. Als Umrechnungsverfahren für die Abschlüsse ausländischer Gesellschaften wird die modifizierte Stichtagskursmethode verwendet. Hierbei erfolgt die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden von der jeweiligen Landeswährung in Euro zu Tagesmittelkursen am Bilanzstichtag (Stichtagskurse). Die Aufwands- und Ertragsposten werden mit Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung des Eigenkapitals der betroffenen Auslandsgesellschaften sowie aus abweichenden Umrechnungskursen zwischen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden erfolgsneutral im Eigenkapital unter den Gewinnrücklagen (Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung) ausgewiesen.
Für die Währungsumrechnung wurden folgende Wechselkurse zugrunde gelegt:
Währungsumrechnung
| Stichtagskurs | Durchschnittskurs | ||||||||
| 1 Euro | 30.9.2009 | 30.9.2008 | 2008/2009 | 2007/2008 | |||||
| Zloty, Polen (PLN) | — | — | — | 3,516 | |||||
| Krone, Tschechien (CZK) | 25,164 | 24,660 | 26,292 | 25,317 | |||||
| Pfund, Großbritannien (GBP) | 0,909 | 0,790 | 0,874 | 0,793 | |||||
Aufgrund der Veräußerung des Teilkonzerns Polen im letzten Geschäftsjahr wurde auf die Angabe der Stichtagskurse verzichtet. Der Währungskurs zum Zeitpunkt der Veräußerung des Teilkonzerns Polen betrug 3,206 (Euro / PLN). Der Durchschnittskurs des Jahres 2007/08 wurde bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung berechnet.

