Unsicherheiten bei der Schätzung

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert.

Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für Vermögenswerte und Schulden sowie der Nutzungsdauer der Vermögenswerte basiert auf Beurteilungen des Managements. Dies gilt in gleicher Weise für die Ermittlung von Wertminderungen von Vermögenswerten. Im Geschäftsjahr 2008/09 ergaben sich Änderungen bei der Forderungsbewertung, deren Auswirkungen unter Textziffer 8 beschrieben sind. Dabei wurden die Wertberichtigungssätze für überfällige Forderungen an die aktuelle Marktsituation angepasst.

Die MVV Energie Gruppe überprüft mindestens einmal jährlich oder wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert gemindert sein könnte oder ob der Geschäfts- oder Firmenwert wertgemindert ist. Dies erfordert eine Schätzung des Nutzungswerts einer Zahlungsmittel generierenden Einheit, welcher der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Zur Schätzung des Nutzungswerts muss die MVV Energie Gruppe die voraussichtlich künftigen Zahlungsmittelüberschüsse aus der Zahlungsmittel generierenden Einheit schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert der Cashflows zu ermitteln. Sämtliche Annahmen und Schätzungen basieren auf den Verhältnissen und Einschätzungen zum Bilanzstichtag oder zum relevanten unterjährigen Stichtag, zu welchem die anlassbezogene Wertminderung erforderlich wird. Abweichende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können zu Unterschieden zwischen den Schätzwerten und den tatsächlichen Werten führen. In solchen Fällen werden die Annahmen und, falls erforderlich, der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts entsprechend angepasst. Weitere Einzelheiten hierzu sind unter Textziffer 1 zu finden.

Annahmen sind des Weiteren zu treffen bei der Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern. Insbesondere spielt bei der Beurteilung, ob aktive latente Steuern genutzt werden können, die Möglichkeit der zukünftigen Erzielung entsprechender steuerpflichtiger Einkommen eine wesentliche Rolle.

Bei der Bewertung von Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen stellen insbesondere der Abzinsungsfaktor, biometrische Wahrscheinlichkeiten sowie Trendannahmen wesentliche Schätzgrößen dar. Abweichende Entwicklungen dieser Schätzgrößen können zu Unterschieden zwischen dem bilanzierten Wert und den tatsächlich im Zeitablauf entstehenden Verpflichtungen führen. Da versicherungsmathematische Gewinne und Verluste nur dann erfasst werden, wenn sie 10 % des höheren Betrags aus dem Verpflichtungsumfang und dem Zeitwert des Planvermögens übersteigen, haben Änderungen des Abzinsungsfaktors in der MVV Energie Gruppe in der Regel keine wesentlichen Auswirkungen auf den Buchwert der Rückstellungen im nächsten Geschäftsjahr.

Die Bewertung von Umsätzen und Materialaufwendungen unterliegen insofern Schätzungen, dass zum Stichtag Verbrauchsabgrenzungen für bereits entstandene und noch nicht fakturierte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen vorgenommen wurden.

Abfindungsverbindlichkeiten für Personengesellschaften werden mit dem anteiligen beizulegenden Zeitwert angesetzt. Dieser wird ermittelt, indem eine Unternehmensbewertung unter Berücksichtigung der aktuellen Planung und der Zinsstrukturkurve berechnet wird.

Grundsätzlich werden bei diesen Bewertungsunsicherheiten die bestmöglichen Erkenntnisse bezogen auf die Verhältnisse am Bilanzstichtag herangezogen. Die tatsächlichen Beträge können sich von den Schätzungen unterscheiden. Die im Abschluss erfassten und mit diesen Unsicherheiten behafteten Buchwerte sind aus der Bilanz beziehungsweise den entsprechenden Erläuterungen im Anhang zu entnehmen.

Zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses ist nicht von wesentlichen Änderungen der der Bilanzierung und Bewertung zugrunde gelegten Annahmen auszugehen. Insofern sind aus gegenwärtiger Sicht keine nennenswerten Anpassungen der Annahmen und Schätzungen oder der Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden im Geschäftsjahr 2009/10 zu erwarten.