Übrige Finanzanlagen

Unter den übrigen Finanzanlagen werden Ausleihungen, Leasingforderungen, Wertpapiere und sonstige Beteiligungen ausgewiesen und wie folgt bewertet und klassifiziert: Die enthaltenen Ausleihungen werden als Kredite und Forderungen, Leasingforderungen unter Leasing klassifiziert. Ihre Wertansätze erfolgen zu fortgeführten Anschaffungskosten gegebenenfalls reduziert um Wertminderungen. Ebenfalls in die übrigen Finanzanlagen werden sonstige Beteiligungen und sonstige Beteiligungen mit Mehrheitsbesitz eingeordnet. Sonstige Beteiligungen mit Mehrheitsbesitz und sonstige Beteiligungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, gegebenenfalls um Wertminderungen aufgrund von gesunkenen erwarteten Cashflows oder vorhandenen Ausfallrisiken korrigiert. Finanzierungsleasingverhältnisse, bei denen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übergehen, werden als Forderung in Höhe des Barwerts der Mindestleasingzahlungen (Nettoinvestitionswert) bilanziert. Wertpapiere werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt.

Soweit bei den finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Die Wertberichtigungen werden im Beteiligungsergebnis beziehungsweise im Finanzergebnis erfasst.