Sachanlagen
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungsoder Herstellungskosten abzüglich ratierlicher Abschreibungen für den Werteverzehr der Anlagen. Bei selbsterstellten Sachanlagen werden die Herstellungskosten anhand der direkt zurechenbaren Einzelkosten sowie angemessener Gemeinkosten ermittelt. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögenswerten wurden um erhaltene öffentliche Zuschüsse (Investitionszuschüsse) sowie um die Kundenzahlungen für Bau- und Hausanschlusskosten bei Neuanschlüssen oder Anschlusserweiterungen gekürzt. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und die damit verbundenen Bedingungen erfüllt sind. Es liegen ausschließlich vermögenswertbezogene Zuwendungen vor. Diese Zuschüsse werden im Anlagenspiegel offen von den Investitionen abgesetzt.
Die Vermögenswerte des Sachanlagevermögens wurden entsprechend dem wirtschaftlichen Nutzungsverlauf linear abgeschrieben. Die Abschreibung im Zugangsjahr erfolgt zeitanteilig. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Nutzungsdauer in Jahren
| Gebäude | 25 – 50 | ||
| Technische Anlagen und Maschinen | 8 – 40 | ||
| Leitungsnetze | 30 – 40 | ||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4 – 15 | ||

