Rückstellungen

Rückstellungen werden für sämtliche am Bilanzstichtag gegenüber Dritten bestehenden rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gebildet, die auf vergangenen Ereignissen beruhen, die zukünftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führen und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Die Rückstellungen werden mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und nicht mit Erstattungsansprüchen saldiert. Rückstellungen, denen eine große Zahl gleichartiger Ereignisse zugrunde liegt, werden mit dem Erwartungswert der möglichen Ergebnisse bilanziert.

Alle langfristigen Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bilanziert.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden ausschließlich für leistungsorientierte Versorgungspläne gebildet. Diese Pensionsrückstellungen werden gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected- Unit-Credit-Methode) ermittelt. Dieses Verfahren berücksichtigt neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und Anwartschaften auch zukünftig zu erwartende Gehalts- und Rentensteigerungen. Bei der Berechnung fanden die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck Anwendung. Da der Konzern über kein Planvermögen verfügt, sind Pensionsverpflichtungen in voller Höhe durch Rückstellungen gedeckt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, welche sich aus Änderungen der Berechnungsannahmen ergeben, werden, soweit sie 10 % des Verpflichtungsumfangs überschreiten, über die durchschnittliche Restlebensarbeitszeit der berechtigten Mitarbeiter erfolgswirksam erfasst.

Die wesentlichen Parameter für die Berechnung der leistungsorientierten Pläne zum
30. September 2009 sind:

 
  30.9.2009 30.9.2008  
Diskontierungszinssatz 5,40 % 6,00 %  
Künftige Gehaltssteigerungen 0,50 – 3,25 % 2,00 – 2,75 %  
Künftige Rentensteigerungen 0,50 – 2,70 % 1,00 – 2,75 %  
  

Die Altersversorgung für die Mitarbeiter der MVV Energie Gruppe ist unternehmensspezifisch weitgehend tarifvertraglich geregelt. Hieraus resultieren mittelbare Pensionsverpflichtungen gegenüber Mitarbeitern, die fast ausschließlich über kommunale Zusatzversorgungskassen (ZVK) abgesichert sind. Hierfür werden Umlagen für die Ruhestandszeiten entrichtet. Die in diesem Zusammenhang gezahlten Beträge dienen der Finanzierung der laufenden Versorgungsleistungen. Gemäß den Regelungen der IFRS handelt es sich bei dieser Form der Altersvorsorge um einen leistungsorientierten Plan („defined benefit plan“), da die individuellen Versorgungsleistungen der ZVK an frühere Mitarbeiter der Mitgliedsunternehmen nicht von eingezahlten Beiträgen abhängen. Da zudem in der ZVK Mitarbeiter mehrerer Mitgliedsunternehmen versichert sind, gilt diese Form der Altersvorsorge als gemeinschaftlicher Plan mehrerer Arbeitgeber („multi-employer plan“), für die besondere Vorschriften anzuwenden sind.

Aufgrund der Umverteilungen der Leistungen der ZVK auf die an ihr beteiligten Unternehmen und unzureichender Daten über die Altersstruktur, die Fluktuation und die Gehälter dieser Mitarbeiter liegen keine Informationen über den auf die MVV Energie Gruppe entfallenden Teil der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen (wirtschaftliche Verpflichtung) vor. Somit ist eine Rückstellungsbildung nach IFRS nicht zulässig und die Behandlung erfolgt wie bei einem beitragsorientierten Plan („defined contribution plan“).