Konsolidierungsmethoden

Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse wurden auf der Grundlage einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum 30. September 2009 aufgestellt.

Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, das heißt, ab dem Zeitpunkt, ab dem der Konzern die Beherrschung erlangt, vollkonsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Danach werden die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Verbleibt ein aktivischer Unterschiedsbetrag, wird dieser als Geschäfts- oder Firmenwert unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesen. Aktivierte Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen. Bei der Entkonsolidierung wird der verbleibende Geschäfts- oder Firmenwert bei der Berücksichtigung des Veräußerungserfolgs einbezogen. Sofern passive Unterschiedsbeträge entstehen, werden diese unmittelbar erfolgswirksam erfasst.

Minderheitenanteile stellen den Anteil des Ergebnisses und des Reinvermögens dar, der nicht dem Konzern zuzurechnen ist. Minderheitenanteile werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzern-Bilanz separat ausgewiesen. Der Ausweis in der Konzern-Bilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt vom auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapital. Wenn nach IFRSGrundsätzen das Kapital nicht als Eigenkapital qualifiziert wird, erfolgt ein Ausweis der erworbenen Minderheiten als Fremdkapital. Die Bewertung dieses Fremdkapitals erfolgt nach den festgelegten vertraglichen Bestimmungen.

Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Erträge und Aufwendungen zwischen den konsolidierten Gesellschaften wurden gegenseitig aufgerechnet. Zwischenergebnisse wurden, soweit wesentlich, eliminiert.

Die Quotenkonsolidierung der Gemeinschaftsunternehmen erfolgt nach den gleichen Grundsätzen. Die Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der At-Equity-Methode konsolidiert.

Anteile an Unternehmen, für die kein Einbezug im Rahmen der Voll-, Quoten- oder der At-Equity-Methode erfolgt, werden gemäß IAS 39 (2008) bilanziert.