Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
Unter den als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien werden Immobilien ausgewiesen, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder langfristigen Wertsteigerungen gehalten und nicht im Rahmen des Betriebszweckes eingesetzt werden. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Transaktionskosten werden in die erstmalige Bewertung einbezogen. Die ausgewiesenen Immobilien werden über einen Zeitraum von 25 bis 33 Jahren nach der linearen Methode abgeschrieben. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests werden die Marktwerte regelmäßig durch unabhängige Gutachten ermittelt, die auf international anerkannten Methoden basieren.

