Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der International Accounting Standards Board (IASB) und das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) haben einige Standards und Interpretationen geändert beziehungsweise neu verabschiedet, die im Geschäftsjahr 2008/09 erstmals verpflichtend anzuwenden sind. Die folgenden Standards und Interpretationen wurden in der MVV Energie Gruppe im Geschäftsjahr 2008/09 erstmals angewendet:
| IFRIC 13 | Kundenbonusprogramme | ||
| IFRIC 14 | IAS 19 – Begrenzung des Ansatzes von Vermögenswerten, Verpflichtung zu Mindestbeitragszahlungen und ihr Zusammenspiel | ||
| IFRIC 16 | Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb | ||
IFRIC 13 „KUNDENBONUSPROGRAMME“: Diese Interpretation regelt den Ausweis von Umsatzerlösen in Zusammenhang mit Kundenbonusprogrammen, die von Herstellern und Dienstleistungsanbietern selbst oder durch Dritte betrieben werden. Die Interpretation ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2008 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU erfolgte im Dezember 2008.
IFRIC 14 „IAS 19 – BEGRENZUNG DES ANSATZES VON VERMÖGENSWERTEN, VERPFLICHTUNG ZU MINDESTBEITRAGSZAHLUNGEN UND IHR ZUSAMMENSPIEL“: Diese Interpretation gibt Leitlinien zur Bestimmung des Höchstbetrags des Überschusses aus einem leistungsorientierten Plan, der nach IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer als Vermögenswert aktiviert werden darf. Die Interpretation ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2008 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU erfolgte im Dezember 2008.
IFRIC 16 „ABSICHERUNG EINER NETTOINVESTITION IN EINEN AUSLÄNDISCHEN GESCHÄFTSBETRIEB“: regelt die Anwendung des Hedge Accountings gemäß IAS 39.71 ff. auf die Sicherung und klärt Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Sicherung eines ausländischen Geschäftsbetriebs. Die Interpretation ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Oktober 2008 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU erfolgte im Juni 2009.
Aus der erstmaligen Anwendung dieser Neuerungen ergaben sich neben den erweiterten Anhangsangaben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MVV Energie Gruppe.
Auswirkungen von neuen, noch nicht anzuwendenden Rechnungslegungsstandards:
Der IASB und das IFRIC haben die nachfolgend aufgeführten Standards und Interpretationen veröffentlicht, die für das Geschäftsjahr 2008/09 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren und auch nicht freiwillig vorzeitig angewendet worden sind:
| Improvement Project (2008/2009) | Sammelstandard zur Änderung verschiedener IFRSs | ||
| IAS 1 Änderung (2007) | Darstellung des Abschlusses | ||
| IAS 23 Änderung (2007) | Aktivierung von Fremdkapitalkosten | ||
| IAS 32 und IAS 1 | Finanzinstrumente: Darstellung (Puttable Instruments) | ||
| IFRS 1 / IAS 27 Änderungen (2008) | Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards sowie Konzern- und separate Einzelabschlüsse | ||
| IFRS 1 Änderung (2008) | Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards | ||
| IFRS 2 Änderung (2008) | Anteilsbasierte Vergütung (Vesting Conditions and Cancellation) | ||
| IFRS 2 Änderung (2009) | Klarstellung der Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungen im Konzern, die in bar erfüllt werden | ||
| IFRS 3 / IAS 27 Änderung (2008) | Unternehmenszusammenschlüsse sowie Konzern- und separate Einzelabschlüsse | ||
| IFRS 7 Änderung (2009) | Verbesserte Angaben zu Finanzinstrumenten | ||
| IFRS 8 | Operative Segmente | ||
| IFRIC 9 / IAS 39 Änderung (2009) | Eingebettete Derivate | ||
| IFRIC 12 | Dienstleistungskonzessionen | ||
| IFRIC 15 | Vereinbarungen zum Bau von Immobilien (Real Estate) | ||
| IFRIC 17 | Sachdividenden an Eigentümer | ||
| IFRIC 18 | Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden | ||
| IAS 39 (2008) | Ansatz und Bewertung (geeignetes Grundgeschäft) | ||
| IAS 39 (2008) | Umklassifizierungen von finanziellen Vermögenswerten | ||
IMPROVEMENT PROJECT (2008) UND (2009) „SAMMELSTANDARD ZUR ÄNDERUNG VERSCHIEDENER IFRSs“: Das IASB hat im Rahmen einer jährlichen Anpassung kleinere Änderungen beziehungsweise Klarstellungen verschiedener Standards in einem Sammeländerungsstandard zusammengefasst. Die Änderungen zielen darauf ab, Vorschriften zu konkretisieren und unbeabsichtigte Inkonsistenzen zwischen den Standards zu beseitigen. Die Änderungen sind erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beziehungsweise dem 1. Juli 2009 beginnen, anzuwenden.
Die Anerkennung durch die EU erfolgte im Januar 2009 für die Änderungen des Jahres 2008. Die Anerkennung durch die EU der Änderungen des Jahres 2009 stehen zum
30. September 2009 noch aus.
IAS 1 ÄNDERUNG (2007) „DARSTELLUNG DES ABSCHLUSSES“: Die Neuerungen beinhalten insbesondere die Einführung einer Gesamtrechnung, die sowohl das in einer Periode erwirtschaftete Ergebnis als auch die noch nicht realisierten Gewinne und Verluste, die bislang innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen wurden, umfassen, und die die Gewinn- und Verlustrechnung in ihrer bisherigen Form ersetzt. Aufgrund dieser Änderung sind künftig nicht eigentümerbezogene strikt von den eigentümerbezogenen Eigenkapitalveränderungen zu trennen sowie erweiterte Angaben zum „Other comprehensive Income“ zu machen. Die Änderung zum Standard ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU erfolgte im Dezember 2008.
IAS 23 ÄNDERUNG „AKTIVIERUNG VON FREMDKAPITALKOSTEN“: Mit der überarbeiteten Fassung von IAS 23 wird das bisherige Wahlrecht der sofortigen aufwandswirksamen Erfassung von Fremdkapitalkosten, die unmittelbar in Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung qualifizierter Vermögenswerte anfallen, abgeschafft. Diese Fremdkapitalkosten sind zukünftig verpflichtend als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Die Änderung zum Standard ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU erfolgte im Dezember 2008.
IAS 32 UND IAS 1 (2008) „FINANZINSTRUMENTE: DARSTELLUNG (PUTTABLE INSTRUMENTS)“: Dieser Standard ist für die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital zentral. Die Neufassung erlaubt, kündbare Instrumente unter bestimmten Bedingungen als Eigenkapital zu klassifizieren. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Abfindung zum beizulegenden Zeitwert vereinbart wird und die geleisteten Einlagen den nachrangigsten Anspruch auf das Nettovermögen des Unternehmens darstellen. Die Änderung zum Standard ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem
1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU erfolgte im Januar 2009.
IFRS 1/ IAS 27 ÄNDERUNGEN (2008) „ERSTMALIGE ANWENDUNG DER INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS“ SOWIE „KONZERN- UND SEPARATE EINZELABSCHLÜSSE“: führt im Wesentlichen Vereinfachungen bei der Erstbewertung von Tochterunternehmen und der Trennung von Gewinnen der Akquisitionsperiode ein. Die Änderung zum Standard ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem
1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU erfolgte im Januar 2009.
IFRS 1 ÄNDERUNGEN (2008) „ERSTMALIGE ANWENDUNG DER INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS“: Die jetzt veröffentlichte Fassung von IFRS 1 bewahrt den Inhalt der vorangegangenen Version in einer geänderten Struktur. Die Änderung zum Standard ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem
1. Juli 2009 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU steht zum
30. September 2009 noch aus.
IFRS 2 ÄNDERUNG (2008) „ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNG (VESTING CONDITIONS AND CANCELLATION)“: definiert Ausübungsbedingungen anteilsbasierter Vergütungspläne genauer und konkretisiert die Regelungen zur vorzeitigen Beendigung von Vergütungsplänen. Die Änderung zum Standard ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU erfolgte im Dezember 2008.
IFRS 2 ÄNDERUNG (2009) „KLARSTELLUNG DER BILANZIERUNG ANTEILSBASIERTER VERGÜTUNGEN IM KONZERN, DIE IN BAR ERFÜLLT WERDEN“: Die Änderung stellt klar, wie eine einzelne Tochtergesellschaft in einem Konzern bestimmte anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen in ihrem eigenen Abschluss bilanzieren soll. Die Änderung zum Standard ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU steht zum 30. September 2009 noch aus.
IFRS 3/ IAS 27 ÄNDERUNGEN (2008) „UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE“ SOWIE „KONZERN- UND SEPARATE EINZELABSCHLÜSSE“: führt neben dem Wahlrecht, bei einem Unternehmenserwerb Minderheitenanteile zum Fair Value (Full Goodwill Approach) oder mit dem anteiligen Nettovermögen zu bewerten, die erfolgswirksame Neubewertung gehaltener Anteile bei endgültiger Erlangung der Kontrolle sowie die erfolgsneutrale Änderung der Beteiligungsquote ohne Kontrollverlust ein. Weiterhin sind die zwingende Berücksichtigung einer Gegenleistung, die an das Eintreten künftiger Ereignisse geknüpft ist, zum Erwerbszeitpunkt sowie die ergebniswirksame Behandlung von Transaktionskosten hervorzuheben. Die Änderung zum Standard ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU erfolgte im Juni 2009.
IFRS 7 ÄNDERUNG (2009) „VERBESSERTE ANGABEN ZU FINANZ- INSTRUMENTEN“: Die Änderungen sehen erweiterte Angaben über Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert und das Liquiditätsrisiko vor. Die Änderung zum Standard ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU steht zum 30. September 2009 noch aus.
IFRS 8 „OPERATIVE SEGMENTE“: Der IFRS 8 ersetzt den bisherigen IAS 14. Der Standard schreibt die Identifizierung von operativen Segmenten auf der Grundlage der internen Berichterstattung des Unternehmens vor (Management Approach). Die Interpretation ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU erfolgte im November 2007.
IFRIC 9/ IAS 39 ÄNDERUNG (2009) „EINGEBETTETE DERIVATE“: Die Änderung stellt die bilanzielle Behandlung von eingebetteten Derivaten für Unternehmen klar, wenn diese von einer Umklassifizierungsänderung Gebrauch machen. Die Änderung zur Interpretation und zum Standard ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 30. Juni 2009 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU steht zum
30. September 2009 noch aus.
IFRIC 12 „DIENSTLEISTUNGSKONZESSIONEN“: Diese Interpretation regelt die Bilanzierung von Vereinbarungen, bei denen die öffentliche Hand mit privaten Unternehmen Verträge abschließt, die auf die Erfüllung öffentlicher Aufgaben gerichtet sind. Zur Erfüllung dieser Aufgaben nutzt das private Unternehmen Infrastruktur, die in der Verfügungsmacht der öffentlichen Hand bleibt. Das private Unternehmen ist für den Bau, den Betrieb und die Erhaltungsmaßnahmen der Infrastruktur verantwortlich. Die Interpretation ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU erfolgte im März 2009.
IFRIC 15 „VEREINBARUNGEN ZUM BAU VON IMMOBILIEN (REAL ESTATE)“: Diese Interpretation regelt die Anwendbarkeit der konkurrierenden Standards IAS 11 beziehungsweise IAS 18 im Hinblick auf Immobilienverkäufe, bei denen es vor Abschluss der Bauarbeiten zum Vertragsabschluss mit dem Erwerber kommt. Die Interpretation ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU erfolgte im Juli 2009.
IFRIC 17 „SACHDIVIDENDEN AN EIGENTÜMER“: regelt, wie ein Unternehmen andere Vermögenswerte als Zahlungsmittel zu bewerten hat, die es als Gewinnausschüttung an die Anteilseigner überträgt. Die Interpretation ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU steht zum 30. September 2009 noch aus.
IFRIC 18 „ÜBERTRAGUNGEN VON VERMÖGENSWERTEN VON KUNDEN“: stellt die Anforderungen der IFRS für Vereinbarungen klar, bei denen ein Unternehmen von einem Kunden ein Objekt, eine Anlage oder Betriebsmittel erhält, die das Unternehmen dann entweder dazu verwenden muss, den Kunden mit einem Leitungsnetz zu verbinden oder dem Kunden einen permanenten Zugang zur Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen zu gewähren. Ebenfalls behandelt werden solche Fälle, in denen ein Unternehmen Zahlungsmittel mit der Auflage erhält, einen der vorgenannten Vermögenswerte zu erwerben oder herzustellen. Die im Januar 2009 veröffentlichte Interpretation ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU steht zum 30. September 2009 noch aus.
IAS 39 (2008) „ANSATZ UND BEWERTUNG (GEEIGNETES GRUNDGESCHÄFT)“: Der Standard konkretisiert die Anwendung des Hedge Accounting auf die Sicherung von einseitigen Risiken eines Grundgeschäfts sowie auf gesicherte Grundgeschäfte mit Inflation. Die Änderung zum Standard ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2008 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU erfolgte im September 2009.
IAS 39 ÄNDERUNG „UMKLASSIFIZIERUNGEN VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN“: Mit der Überarbeitung des Standards wird unter bestimmten Voraussetzungen die Umklassifizierung einiger Finanzinstrumente aus den Kategorien der erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und zur Veräußerung verfügbar ermöglicht und für zulässig erachtet. Die Änderung zum Standard ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU erfolgte im September 2009.
Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung des IFRIC 9, des IFRIC 17 und des IFRIC 18 sowie des Improvement Projects (2008) und des IFRS 3 auf den Konzernabschluss der MVV Energie Gruppe werden derzeit geprüft. Hinsichtlich des IAS 23 und des IFRIC 12 wird sich Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben. Die Anwendung des IAS 1 wird zu Änderungen der Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung und des Eigenkapitalspiegels führen. Diese sind noch nicht verlässlich abschätzbar. Die Anwendung des IFRS 8 wird zu keinen wesentlichen Änderungen in der Segmentberichterstattung führen. Die erstmalige Anwendung der übrigen Vorschriften wird – abgesehen von den geforderten Änderungen in der Darstellung des Abschlusses – voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der MVV Energie Gruppe haben.
Zur Transparenzerhöhung wurde in der Kapitalflussrechnung entgegen der Darstellung des Geschäftsjahres 2007/08 die Ausweiszeile „Dividendenzahlung“ um die Ausweiszeile „Dividendenzahlung an Minderheiten“ erweitert. Eine Anpassung der Vergleichswerte wurde entsprechend vorgenommen. Durch diese Änderungen ergaben sich keine Verschiebungen innerhalb der Kapitalflussrechnung.

